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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Annett Kreil, freie Lektorin & Autorin („Auftragnehmer“) und dem „Auftraggeber“.
1. Termine, Lieferfristen
Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten vernachlässigt. Die Abnahme eines elektronisch oder postalisch versandten Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung Mängel beanstandet. Bestehen wesentliche Abweichungen und rügt der Auftraggeber diese, wird der Auftragnehmer diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
2. Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrecht
a) Mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung (Rechnungsbetrag) erwirbt der Auftraggeber ein zeitlich wie räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer kreierten Texten, Ideen und Konzepten oder Werbemitteln. Die Übertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.
b) Der Auftragnehmer darf die von ihm kreierten Texte, Ideen, Konzepte und Werbemittel zur Eigenwerbung in von ihm zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Medien nutzen, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Generelle Ausnahmen hiervon stellen Texte dar, die im Namen des Auftraggebers veröffentlicht werden („Ghostwriting“).
c) Der Umfang der Leistung sowie die geschuldete Vergütung werden zuvor im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesen. Dieses ist Bestandteil des Vertrags. Sollte schriftlich nichts anderes vereinbart sein, umfasst die Texterstellung immer auch eine kostenfreie Korrekturschleife. Mehraufwand des Auftragnehmers, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, die nicht auf einer rechtzeitigen Mängelrüge des Auftraggebers beruhen, wird als zusätzlicher Aufwand berechnet. Verzichtet der Auftraggeber auf einen Teil der angebotenen Leistung, wie beispielsweise eine Korrekturphase, berechtigt dies nicht zum Rechnungsabzug.
d) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben vom Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
e) Im Rahmen einer Präsentation vorgestellte Kampagnen- oder Werbeideen dürfen vom Auftraggeber erst nach Zahlung einer Rechnung des Auftragnehmers verwendet werden, die die betreffende Konzeption/Werbeidee als Einzelposition aufführt.
f) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber dem Auftragnehmer freigegeben hat, vorzeitig, werden die erbrachten Leistungen zuzüglich 10 % des Gesamtwertes zur Zahlung fällig.
3. Künstlersozialkasse und sonstige Abgaben
Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben, wie beispielweise die Künstlersozialabgabe, trägt der Auftraggeber – auch dann, wenn sie nacherhoben werden. Die Künstlersozialkasse erhebt nach dem am 01.01.1983 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVersG) für selbstständige Künstler/Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern das Unternehmen „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“. Diese gesetzliche Abgabe beträgt zurzeit 4,8 % des Rechnungsbetrags und wird unabhängig davon erhoben, ob der Auftragnehmer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Für die Erbringung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben.
Jede Partei trägt die Kosten für Briefporto, Telefon und Fax selbst, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen. Reisekosten werden nur nach gesonderter Absprache in Rechnung gestellt.
4. Haftung, Gewährleistung
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, geliefertes Textmaterial auf seine sachliche und orthographische Richtigkeit hin zu prüfen und dem Auftragnehmer eine korrigierte Fassung des Entwurfs zu übermitteln, ggf. ist ein zusätzliches Lektorat hinzuzuziehen.
Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Textes/der Kreation (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Werbung oder Werbetexten enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Textes und ggf. von Bild- und Toninhalten. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Auftraggeber die Rechte und Zustimmungen Dritter einholen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
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